Gesetzliche Grundlagen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage  unserer Haltung und unserer Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Den Forderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes möchten wir Rechnung tragen.

Der Jugendhilfeverbund Stiftung Langwied bietet verschiedene Hilfeformen an. Dabei handelt es sich um vollstationäre, sowie teilstationäre Angebote. Ebenso bieten wir ambulante Hilfen an.

Unser Anliegen

Anliegen der Jugendhilfeeinrichtung Stiftung Langwied ist es, den Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu fördern.

In der Überzeugung, dass ihre Erfahrungen in der Gemeinschaft des Einrichtungsalltags hilfreich sind, sich auch selbst gegen Unrecht, Willkür, Missbrauch und Misshandlung zu schützen, verpflichtet sich die Gesamtheit aller MitarbeiterInnen zu einem wertschätzenden und grenzwahrenden Umgang.

Der Jugendhilfeverbund, sowie Einrichtungen, zu der die Seniorenresidenz am Staden und das Willi-Graf-Haus gehören, geht auf eine Stiftung des Heinrich Langwied ins Jahr 1865 zurück. Heute ist die Stiftung Langwied Träger dieser zeitgemäß, modernen Einrichtungen. Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen führen in allen Funktionsbereichen die Geschicke.

Jugendhilfeverbund
Seniorenresidenz am Staden
Willi-Graf-Haus